Lexikon des deutschen Weinrechts

Das Deutsche Weingesetz - was heißt Lagern?



Lagern ist Herstellen nur, soweit dieses Gesetz oder eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung das Lagern für erforderlich erklärt oder soweit gelagert wird, um dadurch auf das Erzeugnis einzuwirken.



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